Die manuelle Bearbeitung von Pfahlköpfen mit Presslufthämmern ist äusserst gesundheitsschädlich (Hand-Arm-Vibrations-Syndrom). Dies hat auch die EU erkannt und entsprechende Grenzwerte festgelegt. Gemäss EU-Richtlinie 2002/44/EC – Vibration darf eine Person maximal eine Stunde pro Tag mit dem manuellen Bearbeiten von Pfählen beschäftigt sein. Daher ist die manuelle Verarbeitung von Bohrpfählen durch Personengruppen, die den ganzen Tag ausschliesslich diese Tätigkeit ausführen, laut EU-Richtlinie 2002/44/EC – Vibration gesetzeswidrig. Zudem ist auch der Auftraggeber gemäss Baustellenverordnung verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für die physische Gesundheit der Arbeiter vermieden werden. Lesen Sie untenstehend die ganze Erklärung und Herleitung, warum und in welcher Verordnung das händische Stemmen verboten ist und was dagegen getan werden kann.
Inhalt
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Vibration)
Die manuelle Bearbeitung von Pfahlköpfen mit Presslufthämmern ist eine traditionelle Methode im Tiefbau, die jedoch erhebliche Gesundheitsrisiken birgt. Der tägliche Einsatz von Presslufthämmern kann zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen, insbesondere zum Hand-Arm-Vibrationssyndrom (HAVS). Auch die Europäische Union hat dieses Problem erkannt und mit der EU-Richtlinie „2002/44/EC – Vibration“ Schutzmassnahmen und Vibrations-Grenzwerte definiert. Die Einhaltung dieser Richtlinien auf der Baustelle ist nicht allein die Verantwortung des Auftragnehmers. Die Baustellenverordnung und das Arbeitsschutzgesetz unterstreichen die geteilte Verantwortung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle.
Gesundheitsrisiken des Presslufthammers
Presslufthämmer erzeugen starke Vibrationen, die bei regelmäßiger Anwendung zum Hand-Arm-Vibrationssyndrom (HAVS) führen können. HAVS ist eine Erkrankung, die durch langanhaltende Einwirkung von Vibrationen auf die Hände und Arme entsteht. Die Symptome sind vielfältig und können schmerzhafte und behindernde Störungen der Nerven, Blutgefäße, Gelenke und Muskeln umfassen. Das auffälligste Symptom ist der sogenannte “Weissfinger”, eine Durchblutungsstörung.
Ständiges Taubheitsgefühl, Kribbeln, Schmerzen und Gelenksteifheit in Fingern, Händen und Armen sind Folgen davon. Das Taubheitsgefühl und die Gelenksteifigkeit können dazu führen, dass Betroffene nicht mehr in der Lage sind, eine Kaffeetasse zu halten. Im schlimmsten Fall kann es zur vollständigen Arbeitsunfähigkeit kommen. Es gibt keine Heilung für HAVS. Die Behandlung beschränkt sich auf die Linderung der Symptome.
EU-Regulierung
Auch die Europäische Union hat verstanden, wie gesundheitsgefährlich das Hand-Arm-Vibrations-Syndrom ist, und ein entsprechendes Gesetz verabschiedet: Directive 2002/44/EC – Vibration. Ziel der Richtlinie ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz jedes einzelnen Arbeitnehmers zu gewährleisten und ein Mindestmaß an Schutz für alle Arbeitnehmer in der Gemeinschaft zu schaffen, indem schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit, die durch die Einwirkung von Vibrationen entstehen oder entstehen können, insbesondere HAVS-Erkrankungen, rechtzeitig erkannt werden.
- Link zu der EU-Richtlinie
- Link zu den nationalen Gesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinie
- z.B. deutsche Lärm- und Arbeitsschutzverordnung
Grenzwerte für Hand-Arm-Vibrationen (HAVS)
In der EU-Richtlinie werden Expositionsgrenzwerte für Hand-Arm-Vibrationen auf der Grundlage eines standardisierten achtstündigen Referenzzeitraums definiert, der einen Arbeitstag simuliert. Für Hand-Arm-Vibration beträgt der Expositionsgrenzwert A(8) = 5 m/s² und der Auslösewert A(8) = 2,5 m/s². Anhand des Expositionsgrenzwerts A(8) = 5 m/s², des Auslösewerts A(8) = 2,5 m/s² sowie der Beschleunigung a (m/s²) des im Einsatz stehenden Gerätes kann die maximale Tagesbelastung berechnet werden.
Ein Presslufthammer hat eine ungefähre Beschleunigung a von 15 m/s².
Anhand der untenstehenden Tabelle ist ersichtlich, dass bei einer Beschleunigung a von 15 m/s² der tägliche Grenzwert für Vibrationen bei einer Expositionszeit von einer Stunde bereits überschritten wird. Das bedeutet, dass eine Person maximal eine Stunde pro Tag mit dem manuellen Bearbeiten von Pfählen beschäftigt sein darf. Daher ist die manuelle Verarbeitung von Bohrpfählen durch Personengruppen, die den ganzen Tag ausschliesslich diese Tätigkeit ausführen, laut EU-Richtlinie Directive 2002/44/EC – Vibration gesetzeswidrig.
Mittverantwortung des Auftraggebers zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Für die Einhaltung der Arbeitssicherheit ist nicht nur der Auftragnehmer zuständig. Die Baustellenverordnung und das Arbeitsschutzgesetzes unterstreichen die geteilte Verantwortung für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle. Gemäß der Baustellenverordnung müssen bereits bei der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes beachtet werden. Das bedeutet, dass der Auftraggeber aktiv an der Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen mitwirken muss. Er ist verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für die physische Gesundheit der Arbeiter vermieden werden und dabei den aktuellen Stand der Technik berücksichtigt. Somit trägt der Auftraggeber eine wesentliche Mitverantwortung dafür, dass die Arbeitssicherheitsstandards eingehalten werden und dass die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
EU-konforme Pfahlkopfausschreibung
Eine gesetzeskonforme Ausschreibungsvorlage für die Pfahlkopfbearbeitung finden sie hier: Ausschreibungsvorlage
Diese Vorlage ist so gestaltet, dass sie alle relevanten Sicherheitsanforderungen und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt, ohne sich auf spezifische Produkte oder Verfahren zu beschränken. Dadurch können sie als Auftraggeber sicherstellen, dass die Ausschreibung die notwendigen Sicherheitskriterien umfasst und die Bieter dazu anhält, diese in ihren Angeboten und in der späteren Ausführung zu beachten. Die Verwendung einer solchen Vorlage trägt dazu bei, dass sie als Auftraggeber ihren Verpflichtung nachkommt, ein sicheres Arbeitsumfeld zu fördern und die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze zu gewährleisten.
Haben Sie Fragen zum Gesundheitsschutz (Vibration), zu der EU-Richtlinie 2002/44/EC – Vibration oder zu einer EU-konformen Pfahlkopfausschreibung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.